Carrosserie Bührer, Beringen

Erklärung "Unfallfrei- / Unfallwagen"

Unfallfrei:

Nur ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei!

Bagatellschaden

Geringfügige Deformationen, kleinere Carrosserie- und Lackschäden (z.B. kleinere Parkbeule) werden als Bagatellschaden bezeichnet.

Unfallwagen

Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primärtragende Fahrzeugstruktur erfolgte.

Zusammenfassung

Jedes Fahrzeug, das einen Schaden, der grösser ist als ein Bagatellschaden erlitten hat, gilt als nicht unfallfrei. Die Bezeichnung "nicht unfallfrei" darf aber nicht mit dem Ausdruck "Unfallwagen/Unfallfahrzeug" verwechselt werden.
Von einem Unfallwagen spricht man erst, wenn primär tragende Carrosserieteile (Hauptträger, Aufhängungen für den Motor, Achsen, Getriebe sowie Federbeinaufnahmen) erheblich beschädigt wurden.